Onlineshop eröffnen: Was Sie vor dem Start anmelden und beachten müssen
Wer einen Onlineshop eröffnen will, erledigt in Deutschland zuerst die Behördenseite: Gewerbe anmelden, Pflichtangaben für die Seite vorbereiten, beim Zahlungsdienst ein Konto prüfen lassen. Erst danach lohnt sich der Streit um Farben und Katalog. Die Technik ist der kleinste Posten. Bei unseren Shops hängt der Termin an der Kontoprüfung des Zahlungsdienstes, nicht am Programmieren. Mit uns dauert der Weg bis zum Start meist drei bis vier Wochen; wie die ersten drei Wochen aussehen, steht weiter unten.
Gewerbe anmelden: der Schritt vor der Technik
Der erste Termin ist kein Designtermin, sondern ein Behördentermin. Nach § 14 GewO muss, wer ein selbständiges stehendes Gewerbe beginnt, das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Ob Ihr Shop darunter fällt, beurteilt das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Rufen Sie dort an, bevor die erste Bestellung kommt, nicht danach.
Beim Thema Umsatzsteuer taucht schnell das Wort Kleinunternehmer auf. § 19 UStG knüpft daran zwei Grenzen: höchstens €25.000 Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens €100.000 im laufenden Jahr. Ob die Regelung für Ihren Shop sinnvoll ist, rechnet Ihnen eine Steuerberatung vor. Das tun wir nicht.
Dieser Artikel geht von Deutschland aus. Wer in Österreich startet, wendet sich für die elektronische Gewerbeanmeldung an das Gründerservice seiner Wirtschaftskammer: WKO, Gewerbeanmeldung.
Was im Shop stehen muss, bevor die erste Bestellung kommt
Wer einen eigenen Onlineshop eröffnet, braucht neben dem Katalog ein paar Seiten und Angaben, die Kunden und Behörden erwarten. Wir nennen die Grundlage und verlinken den Gesetzestext. Beraten dürfen und wollen wir dazu nicht.
| Thema | Was dazugehört | Nachlesen |
|---|---|---|
| Impressum | Name und Anschrift sowie Angaben für schnelle Kontaktaufnahme, darunter die E-Mail-Adresse; leicht erkennbar, direkt erreichbar, ständig verfügbar | § 5 DDG |
| Widerruf | Verbraucher können widerrufen, ohne Begründung; die Frist beträgt 14 Tage | § 355 BGB |
| Datenschutz | Erklärung im Footer, passend zu den Diensten, die Ihr Shop wirklich einbindet: Zahlungsdienst, Statistik, Newsletter | Rechtsberatung |
| AGB | Ob Sie welche brauchen und was darin stehen soll | Rechtsberatung |
| Preise und Versand | Preis, Versandkosten, Lieferzeit und Zahlungsarten sichtbar, bevor der Kunde bezahlt | Rechtsberatung |
| Verpackungsregister | Wer in Deutschland verpackte Ware vertreibt, muss bei LUCID registriert sein | Zentrale Stelle Verpackungsregister |
Die Texte selbst lässt man bei einer Kanzlei oder einem spezialisierten Anbieter erstellen oder prüfen. Ein Blogartikel ersetzt das nicht. Ob für Ihr Sortiment weitere Vorgaben gelten, klärt dieselbe Stelle.
Zahlung und Versand festlegen
Bei unseren Shops hat der Zahlungsdienst die längste Vorlaufzeit. Er prüft Ihr Konto, bevor echte Zahlungen laufen, und diese Prüfung bestimmt, wann Sie starten können. Deshalb beginnen wir damit. Den Zahlungsdienst binden wir auf Ihren Namen an, das Geld geht direkt auf Ihr Konto. Was der Kunde beim Bezahlen sieht, ist das, was Ihr Dienst unterstützt, mehr nicht.
Beim Versand reichen drei Festlegungen: Welche Länder beliefern Sie, welche Versandart kostet wie viel, und was passiert bei einer Rücksendung? Schreiben Sie das auf eine Seite, bevor Sie Texte verfassen. Die Rechtslage zu Rücksendekosten gehört in die Beratung.
Marktplatz, Baukasten oder eigener Shop
Für den Test, ob sich die Ware verkauft, ist ein Marktplatz wie Etsy oder Amazon ein naheliegender Weg. Regeln und Gebühren stehen bei der Plattform; lesen Sie sie vorab selbst, wir nennen hier keine Zahlen. Einen Webshop eröffnen Sie dann, wenn Sie Marke, Preise und den Kontakt zum Kunden selbst in der Hand behalten wollen und ein festes Sortiment haben.
Wer über Instagram verkauft, behält Instagram als Schaufenster. Der Link im Profil führt in den Shop: Der Kunde wählt selbst aus und bezahlt, ohne Nachrichtenwechsel.
Wo wir nicht gebraucht werden: bei fünf Artikeln, die niemand als Katalog erwartet. Dann reicht eine Seite mit Anfrageformular, und was die kostet, steht in unserem Vergleich der Landingpage-Preise. Auch wer einen Baukasten selbst bedienen kann und die Zeit dafür hat, braucht keinen Dienstleister.
Was es kostet, einen Onlineshop zu eröffnen
Die Frage „Onlineshop eröffnen: Kosten?“ hat einmalige und laufende Posten. Einmalig: die Gebühr beim Gewerbeamt, die Sie dort erfahren, die Rechtstexte bei Kanzlei oder Anbieter und die Entwicklung des Shops. Die Entwicklung des Shops kostet bei uns ab ab €980, zuzüglich Mehrwertsteuer. Laufend: Domain, Hosting oder das Abo der Plattform und die Gebühr des Zahlungsdienstes. Die Beträge für Domain, Hosting oder Abo und die Gebühr des Zahlungsdienstes nennen wir in der Analyse, bevor Sie etwas beauftragen.
Beispiel: Ersatzteile für Werkstätten und Privatkunden
Eine Shop-Arbeit auf Deutsch haben wir derzeit nicht im Portfolio. Als Beispiel für einen Shop mit zwei Zielgruppen taugt Velodíl: ein Teilelager für Fahrräder in Brno, die Seite ist auf Englisch.
Privatkunden sehen den normalen Katalog mit Filtern nach Laufradgröße, Bremsentyp und Gangzahl. Werkstätten melden sich ohne Passwort als Werkstatt an, dann stellen sich die Preise von Einzelhandel auf Großhandel um, mit Rabatt nach Kundenstufe. Dazu kommen vier Dinge, die ein Händlerbereich braucht:
- Schnellbestellung: Eine Liste mit Artikelnummern und Mengen einfügen, fehlende Zeilen werden markiert und mit einem Ersatz vorgeschlagen.
- Warenkorb mit Zahlungsziel und einer PDF-Rechnung zu jeder Bestellung.
- Bestand im Lager, bei fehlender Ware das Datum des Wareneingangs.
- Bestellverlauf, aus dem sich eine frühere Bestellung mit einem Klick wiederholen lässt.
Ein solcher Bereich für Großhändler (B2B) gehört bei uns zu den Erweiterungen und nicht zum Startpreis. Den Preis nennen wir vor dem Start schriftlich. Die ganze Arbeit sehen Sie im Portfolio: Velodíl, Ersatzteilshop mit Händlerbereich.
Die ersten drei Wochen
- Woche eins: Gewerbe anmelden, Konto beim Zahlungsdienst beantragen, Warenliste mit Preisen und Fotos zusammenstellen.
- Woche zwei: Katalog einpflegen, Texte der Shopseiten schreiben, Versandregeln und Rechtstexte fertigstellen.
- Woche drei: Testbestellung aufgeben, eine Rücksendung einmal durchspielen, beim Verpackungsregister registrieren und starten.
Dauert die Kontoprüfung länger, rutscht der Start in Woche vier. Bei uns sehen Sie den Shop vor dem Start unter einer Testadresse und geben selbst eine Bestellung auf. Erst danach schalten wir echte Zahlungen frei.
Was Sie heute selbst erledigen können
- Warenliste in einer Tabelle anlegen: Name, Preis, Varianten, Fotos.
- Beim Gewerbeamt Ihrer Stadt nachfragen, ob und wie Sie das Vorhaben anzeigen müssen.
- Ein Konto bei einem Zahlungsdienst beantragen, damit die Prüfung läuft.
- Versandländer, Versandarten und Rücksende-Regeln auf einer Seite festhalten.
- Prüfen, ob Sie sich bei LUCID registrieren müssen.
Wenn Sie möchten, bauen wir den Shop für Sie
Onlineshops bauen wir ab ab €980 zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Preis stehen Design für Ihre Marke und Ihr Sortiment, Katalog ohne Warenlimit mit Filtern und Varianten, Warenkorb und Bestellvorgang, Online-Zahlung über Ihren Zahlungsdienst und jede Bestellung als Karte im CRM mit Nachricht in WhatsApp. Dazu gehören die Warenbestände, die Texte der Shopseiten (wir schicken sie Ihnen zur Prüfung), SEO, Webanalyse und Cookie-Einwilligung, die Veröffentlichung auf Ihrer Domain und eine Einweisung, wie Sie Waren und Preise selbst ändern. Korrekturen bis zur Abnahme sind kostenlos, Fehler nach dem Start beheben wir sechs Monate lang kostenlos. Code, Domain und Zugänge gehören Ihnen. Sie zahlen die Hälfte, sobald Leistungsumfang, Termin und Preis schriftlich feststehen, die zweite Hälfte nach der Abnahme.
Warum das günstiger geht als bei vielen Studios und Agenturen: Erfahrene, gut bezahlte Spezialisten arbeiten bei uns mit KI-Werkzeugen und sind dadurch schneller. Die Leistung im Detail finden Sie unter Onlineshops mit KI von DELKIND. Erzählen Sie uns in 15 Minuten, was Sie verkaufen; Termin und Preis nennen wir schriftlich, die Analyse ist kostenlos. Wir antworten innerhalb einer Stunde zu den Geschäftszeiten.
Quellen
- § 14 GewO, Anzeigepflicht, geprüft am 30.10.2026
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten, geprüft am 30.10.2026
- § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, geprüft am 30.10.2026
- § 19 UStG, Kleinunternehmer, geprüft am 30.10.2026
- Zentrale Stelle Verpackungsregister, LUCID, geprüft am 30.10.2026
- WKO, Gewerbeanmeldung Österreich, geprüft am 30.10.2026